RSCW Rechtsanwaltspartnerschaft mbB - Schweinfurt

Rechtsgebiete

Das Erbrecht ist als Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches ein zentrales Element unserer Wirtschaftsordnung.

Es gibt dem Erblasser zunächst die Freiheit zu bestimmen, was mit seinem Vermögen passieren soll, wenn er stirbt. Eingeschränkt durch das Pflichtteilsrecht kann es zu sehr schwierigen rechtlichen Konstellationen kommen, deren Lösung sehr häufig rechtliche Unterstützung bedarf.

Unsere Schwerpunkte sind

  • Hilfe und Beratung bei der Erstellung testamentarischer Regelungen und anlässlich der Vermögensübergabe unter Lebenden
  • Testamentsvollstreckung
  • Vertretung der Erben in Erbengemeinschaften
  • Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Auskunftsansprüche
  • Nachlassverwaltung
  • Erbscheinsverfahren
  • Streit über Wirksamkeit und Auslegung von Testamenten

usw.

Ihr Ansprechpartner für Erbrecht ist Herr Thomas Wolfrum,
Fachanwalt für Erbrecht.

Sekretariat

09721 20932-22
wolfrum@rscw.de